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Details zum Vertrag-Nr.203
Zusatzprotokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin betreffend der Gentests zu gesundheitlichen Zwecken
Titel | Zusatzprotokoll zur Konvention über Menschenrechte und Biomedizin betreffend der Gentests zu gesundheitlichen Zwecken |
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Referenz | SEV Nr.203 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 27/11/2008 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichner zu Vertrag SEV 164 |
Inkrafttreten | 01/07/2018 - 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das Protokoll beinhaltet Grundsätze, die sich unter anderem auf die Genforschung, Vorabinformation sowie Zustimmung und Genberatung bezieht. Es legt allgemeine Vorschriften zur Durchführung von Gentests fest und behandelt zum ersten Mal auf internationaler Ebene das Thema direkter Zugang zu Gentests, für die in naher Zukunft eine kommerzielles Angebot entstehen kann. Des Weiteren spezifiziert das Protokoll die Bedingungen unter denen die Test bei Personen durchgeführt werden, die ihre Zustimmung nicht geben können. Ebenfalls abegdeckt ist der Schutz der Privatsphäre und das Recht auf Informationen, die durch die Durchführung von Gentests gesammelt wurden. Außerdem berücksichtigt das Protokoll das sogenannte Genscreening. |
Offizielle Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.