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Details zum Vertrag-Nr.199
Rahmenkonvention des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft
Titel | Rahmenkonvention des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft |
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Referenz | SEV Nr.199 |
Zeichnungsauflegung | Faro, 27/10/2005 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch die Europäische Union und durch die Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/06/2011 - 10 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Diese Konvention geht von der Idee aus, dass das Wissen und der Nutzen des Kulturerbes ein Recht der Bürgerinnen und Bürger ist, am kulturellen Leben – wie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung festgehalten – teilzunehmen. Dieser Text versteht das Kulturerbe sowohl als Ressource für die menschliche Entwicklung dar, als auch für die Steigerung der kulturellen Diversität sowie der Förderung des interkulturellen Dialogs, zudem als Teil eines Modells für eine ökonomische Entwicklung, das auf den Prinzipien nachhaltiger Nutzung von Ressourcen beruht. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.