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Details zum Vertrag-Nr.196
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Titel | Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus |
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Referenz | SEV Nr.196 |
Zeichnungsauflegung | Warschau, 16/05/2005 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, die Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben, die an seiner Weiterentwicklung und durch die Europäische Union, und für Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/06/2007 - 6 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Um bereits bestehende internationale Texte bezüglich des ‚Kampfs gegen den Terrorismus’ wirksamer zu machen, hat der Europarat bereits diese Konvention angenommen. Damit sollen die Bemühungen der Mitgliedsstaaten in der Terrorismusprävention gestärkt werden. Zwei Wege werden aufgezeigt, wie dieses Ziel erreicht werden kann :
Die Konvention enthält eine Bestimmung zum Schutz und zur Entschädigung von Opfern des Terrorismus. Um die effektive Umsetzung und das Follow-up sicherzustellen, ist ein Konsultierungsprozess vorgesehen. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.