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Details zum Vertrag-Nr.194
Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention (*)
Titel | Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention (*) |
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Referenz | SEV Nr.194 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 13/05/2004 - (*) Seit seinem Inkrafttreten bildet dieses Protokoll einen integrant Teil der SEV 5 und auf Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 01/06/2010 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005. Siehe das "Madrid Agreement of 12 May 2009". |
Zusammenfassung |
Durch das Protokoll wäre das Ministerkomitee dazu ermächtigt, sofern es die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit bildet, Verfahren vor den Gerichtshof zu bringen, bei denen sich der jeweilige Staat weigerte, einem Urteil nachzukommen. Das Ministerkomitee würde auch das Recht bekommen, den Gerichtshof zur Auslegung eines Urteils aufzufordern. Dies würde dem Ministerkomitee bei seiner Aufgabe helfen, die Vollstreckung der Urteile zu überwachen und außerdem dabei helfen festzulegen, welche Maßnahmen nötig sind, um einem Urteil nachzukommen. Eine weitere Maßnahme, die das Protokoll vorsieht, ist mit Blick auf den Beitritt der Europäischen Union zur Konvention die Amtszeit der Richter in eine Amtszeit von neun Jahren umzuwandeln. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.