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Details zum Vertrag-Nr.187
Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
Titel | Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen |
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Referenz | SEV Nr.187 |
Zeichnungsauflegung | Vilnius, 03/05/2002 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 5 |
Inkrafttreten | 01/07/2003 - 10 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Protokoll untersagt die Todesstrafe in allen Fällen, auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder im Augenblick drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Hinsichtlich des Protokolls Nr. 13 sind keinerlei Abweichungen oder Vorbehalte erlaubt. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.