Suche nach Verträgen

Details zum Vertrag-Nr.182
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen
Titel | Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe in Strafsachen |
---|---|
Referenz | SEV Nr.182 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 08/11/2001 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 30, und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 30 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 01/02/2004 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Protokoll soll die Staaten besser in die Lage versetzen, auf grenzüberschreitende Kriminalität im Lichte sozialer und politischer Entwicklungen in Europa und der technologischen Entwicklung in der Welt zu reagieren. Es will mithin das Übereinkommen von 1959 und sein Zusatzprotokoll von 1978 verbessern und ergänzen. Vor allem soll die Reihe von Situationen, in denen um Amtshilfe nachgesucht werden kann, ausgeweitet werden; Amtsdhilfe soll leichter, schneller und flexibler erfolgen. Außerdem berücksichtigt das Protokoll die Erfordernisse des Datenschutzes bei der Erfassung persönlicher Daten. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte |
![]() ![]() |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht |
Verwandte Texte | |
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|
Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.