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Details zum Vertrag-Nr.175
Titel | Europäisches Übereinkommen zur Förderung der staatenübergreifenden Freiwilligenarbeit für Jugendliche |
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Referenz | SEV Nr.175 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 11/05/2000 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung und zum Beitritt durch anderen Nichtmitgliedstaaten und durch die EU |
Inkrafttreten | - 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen betrifft Achtzehn- bis Fünfundzwanzigjährige, die als freiwillige Helfer (sog. voluntary service) für drei bis zwölf Monate ins Ausland gehen wollen. Dieser Text bietet die Grundlage dafür, dass junge Freiwillige in Europa einen eigenen Rechtsstatus erhalten. Es handelt sich darum, gewisse Probleme zu lösen, die mit den Rechten und Pflichten freiwilliger Helfer und der verschiedenen beteiligten Partner sowie der entsendenden und aufnehmenden Organisationen zu tun haben (vorherige Information und Ausbildung, Pflicht zur Sozialversicherung, Unterbringung, Urlaub und Taschengeld). Das Übereinkommen berücksichtigt bereits vorhandene Regelungen und bietet Lösungen für die Probleme und Hindernisse an, auf die junge Leute gestoßen sind, die als freiwillige Helfer ins Ausland gehen wollten. Das Übereinkommen sieht vor, dass freiwillige Helfer am Schluss ein Zeugnis bekommen, dass die im Rahmen ihrer informellen Weiterbildung erworbenen Fertigkeiten bestätigt. |
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