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Details zum Vertrag-Nr.159
Titel | Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften |
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Referenz | SEV Nr.159 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 09/11/1995 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichnerstaaten des Rahmenabkommens |
Inkrafttreten | 01/12/1998 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll sieht eine Stärkung des Rahmenübereinkommens vor, indem es unter bestimmten Bedingungen das Recht der Gebietskörperschaften, Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit abzuschließen, ausdrücklich anerkennt: Es erkennt nach innerstaatlichem Recht Maßnahmen und Entscheidungen als gültig an, die im Rahmen der Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit getroffen werden; ferner die Rechtspersönlichkeit der kraft Vereinbarung gegründeten Organe für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Als allgemeiner rechtlicher Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gemeinden / Regionen in Europa sind das Rahmenübereinkommen und sein Protokoll den neuen Mitgliedsstaaten bei der Durchführung ihrer Regierungsreformen von Nutzen. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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