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Details zum Vertrag-Nr.158
Titel | Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta über Kollektivbeschwerden |
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Referenz | SEV Nr.158 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 09/11/1995 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 35 |
Inkrafttreten | 01/07/1998 - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Achtung der von der Charta anerkannten sozialen Rechte verbessern sollen. Es gestattet den Sozialpartnern und den nichtstaatlichen Organisationen, Beschwerden vorzubringen, in denen eine unbefriedigende Anwendung der Charta geltend gemacht wird. Die Beschwerde muß an den Generalsekretär gerichtet werden, der den betreffenden Vertragsstaat davon in Kenntnis setzt und sie unverzüglich an den Ausschuß unabhängiger Experten weiterleitet. Auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses unabhängiger Experten verabschiedet das Ministerkomitee eine Entschließung hinsichtlich der Beschwerde. Stellt der Ausschuß unabhängiger Experten fest, daß die Charta nicht zufriedenstellend angewandt worden ist, so nimmt das Ministerkomitee mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen eine an die betreffende Vertragspartei gerichtete Empfehlung an. Das Protokoll hat somit auch das Ziel, das Interesse aller Sozialpartner und nichtstaatlichen Organisationen an der Charta neu zu wecken. |
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