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Details zum Vertrag-Nr.143
Titel | Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) |
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Referenz | SEV Nr.143 |
Zeichnungsauflegung | Valetta, 16/01/1992 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung und zum Beitritt durch anderen Nichtmitgliedstaaten und durch die EU |
Inkrafttreten | 25/05/1995 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Die revidierte Fassung des Übereinkommens aktualisiert die Bestimmungen des 1969 vom Europarat angenommenen Übereinkommens (SEV Nr. 66). Der neue Wortlaut bezieht die Erhaltung und Aufwertung des archäologischen Kulturguts in die Ziele der Städtebau- und Raumordnungspolitik ein. Er geht insbesondere auf die Formen der Zusammenarbeit zwischen Archäologen, Städte- und Raumplanern ein, um den bestmöglichen Schutz des archäologischen Kulturgutes zu gewährleisten. Die Neufassung gibt Anleitungen für die Finanzierung der Ausgrabungen, Forschungsarbeiten und Veröffentlichung der erzielten Ergebnisse. Es behandelt auch die Öffnung für Besucher, insbesondere der archäologischen Stätten, und pädagogische Maßnahmen, um der Öffentlichkeit den Wert des archäologischen Erbes bewußt zu machen. Schließlich stellt die Neufassung einen institutionellen Rahmen für die gesamteuropäische Zusammenarbeit im Bereich des archäologischen Erbes dar, was einen systematischen Austausch von Erfahrungen und Experten zwischen den einzelnen Ländern beinhaltet. Der Ausschuß, der die Anwendung des Übereinkommens überwachen soll, hat eine wichtige Rolle als Initiator und Koordinator der Politik in Sachen des archäologischen Kulturguts in Europa. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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