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Details zum Vertrag-Nr.141
Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Titel | Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten |
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Referenz | SEV Nr.141 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 08/11/1990 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben |
Inkrafttreten | 01/09/1993 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen will die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung bei Ermittlungen in Zusammenhang mit der Aufdeckung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten jeder Art erleichtern. Das Übereinkommen will die Vertragsparteien bei der Erreichung eines vergleichbaren Effizienzniveaus unterstützen, selbst wenn eine vollständige Angleichung der Gesetzgebung noch nicht erfolgt ist. Die Vertragsparteien verpflichten sich insbesondere:
Zwecks internationaler Zusammenarbeit sieht das Übereinkommen insbesondere vor:
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.