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Details zum Vertrag-Nr.138
Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten
Titel | Europäisches Übereinkommen über die allgemeine Gleichwertigkeit der Studienzeiten an Universitäten |
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Referenz | SEV Nr.138 |
Zeichnungsauflegung | Rom, 06/11/1990 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung und zum Beitritt durch anderen Nichtmitgliedstaaten und durch die EU |
Inkrafttreten | 01/01/1991 - 2 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen will die Freizügigkeit der Studenten im Lauf ihres Studiums erleichtern. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung einer Studienzeit an einer ausländischen Hochschule durch die Heimathochschule eines Studenten dar, auch wenn das Studium noch nicht abgeschlossen wurde. Diese Anerkennung erfordert eine vorherige Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Hochschulen. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.