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Details zum Vertrag-Nr.137
Fünftes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten (Vorrechte und Befreiungen) des Europarats (*)
Titel | Fünftes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten (Vorrechte und Befreiungen) des Europarats (*) |
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Referenz | SEV Nr.137 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 18/06/1990 - (*) Dieses Protokoll ist seit Inkrafttreten des Protokolls Nr. 11 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SEV Nr. 155) am 1. November 1998 für Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 01/11/1991 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Die Fünfte Protokoll sieht vor, dass die Mitglieder der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind von der Besteuerung der Gehälter, Bezüge und Zulagen, die ihnen vom Europarat bezahlt freigestellt. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.