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Details zum Vertrag-Nr.133
Protokoll zum Übereinkommen über Insidergeschäfte (*)
Titel | Protokoll zum Übereinkommen über Insidergeschäfte (*) |
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Referenz | SEV Nr.133 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 11/09/1989 - (*) Seit seinem Inkrafttreten bildet dieses Protokoll einen integrant Teil der SEV 130 und auf Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 01/10/1991 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 130. |
Zusammenfassung |
Das Protokoll gestattet den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die das Übereinkommen unterzeichnen, in ihren gegenseitigen Beziehungen EU-Recht anwenden und die sich aus diesem Übereinkommen ergebenden Vorschriften (SEV Nr. 130) nur insoweit anwenden, als es keine Vorschrift der Gemeinschaft zu dem betreffenden Gegenstand gibt. |
Offizielle Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.