Suche nach Verträgen

Details zum Vertrag-Nr.123
Titel | Europäisches Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere |
---|---|
Referenz | SEV Nr.123 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 18/03/1986 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und durch die Europäische Union und zum Beitritt durch die Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/01/1991 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen sieht vor, die Zahl der Versuche und die Zahl der hierfür verwendeten Tiere zu verringern. Sie fordert die Vertragsparteien auf, nur dann auf Tierversuche zurückzugreifen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Jegliche Forschung zur Entwicklung alternativer Methoden sollte gefördert werden. Die Tiere, die für Versuchszwecke vorgesehen sind, sollen nach genau festgelegten quantitativen Kriterien ausgewählt werden. Sie müssen gut gepflegt werden; wenn möglich, sollte ihnen unnützes Leiden erspart werden. Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Übereinkommen bestimmte Regeln fest, die erst als ein Anfang zu betrachten sind. Die Vertragsparteien treffen sich regelmäßig, um die Anwendung des Übereinkommens zu prüfen und seine Bestimmungen notfalls zu erweitern oder zu verstärken. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte |
![]() ![]() ![]() |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht Protokolle |
Verwandte Texte |
|
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|