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Details zum Vertrag-Nr.120
Titel | Europäisches Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen |
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Referenz | SEV Nr.120 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 19/08/1985 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und durch die anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/11/1985 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Mit dem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, untereinander zusammenzuarbeiten und die Zusammenarbeit mit den freien Sportverbänden zu fördern, um Gewalttätigkeit und Fehlverhalten von Zuschauern zu verhindern und unter Kontrolle zu bekommen. Zu diesem Zweck sind eine ganze Reihe von Maßnahmen vorgesehen, und zwar enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Polizeikräften, Strafverfolgung und angemessene Bestrafung der Rowdies, strenge Kontrolle des Kartenverkaufs, Beschränkung des Verkaufs alkoholischer Getränke, geeignete Planung und bauliche Ausführung der Stadien, um Gewalttätigkeiten zu verhindern und eine wirksame Kontrolle der Massen und ihrer Sicherheit zu ermöglichen. Ein Ständiger Ausschuß, durch das Übereinkommen eingesetzt, soll den Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen empfehlen. |
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