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Details zum Vertrag-Nr.107
Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge
Titel | Europäisches Übereinkommen über den Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge |
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Referenz | SEV Nr.107 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 16/10/1980 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaatspartei entweder zur Versammlung in Zusammenhang mit dem Status von Flüchtlingen (28/7/51) oder zum Protokoll auf dem Gesetz von Flüchtlingen (31/1/67) |
Inkrafttreten | 01/12/1980 - 2 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen sieht die Annahme einheitlicher Regeln zur Bestimmung des Staates vor, der die Verantwortung für einen Flüchtling übernehmen soll, insbesondere bei der Ausstellung eines Reiseausweises. Das Übereinkommen legt insbesondere die Bedingungen fest, unter denen bei einem Wohnsitzwechsel des Flüchtlings die Verantwortung für die Ausstellung eines Reiseausweises von einem Vertragsstaat auf einen anderen übergeht. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.