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Details zum Vertrag-Nr.106
Titel | Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften |
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Referenz | SEV Nr.106 |
Zeichnungsauflegung | Madrid, 21/05/1980 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Europäische Staaten, die Nichtmitgliedstaaten sind |
Inkrafttreten | 22/12/1981 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen soll den Abschluß von Verträgen zwischen Regionen und Gemeinden in Grenzgebieten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten fördern und erleichtern. Solche Abkommen können sich unter anderem auf die regionale Entwicklung, den Umweltschutz, den Ausbau von Infrastrukturen und öffentlichen Diensten usw. bis hin zur Gründung grenzüberschreitender Gemeinde- oder Zweckverbände erstrecken. Um der Vielfalt der Rechts- und Verfassungssysteme der Mitgliedsstaaten des Europarats Rechnung zu tragen, bietet das Übereinkommen eine ganze Reihe von Modellverträgen an, die es den Gemeinden, Regionen und Staaten ermöglichen, für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit den für sie am besten geeigneten Rahmen zu wählen. Kraft des Übereinkommens verpflichten sich die Vertragsstaaten, sich zu bemühen, Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beseitigen und den Gemeinden, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten, die gleichen Vorteile einzuräumen wie im Fall der innerstaatlichen Zusammenarbeit. |
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