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Details zum Vertrag-Nr.098
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen
Titel | Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen |
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Referenz | SEV Nr.098 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 17/03/1978 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 24, und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 24 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 05/06/1983 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das zweite Zusatzprotokoll sieht vor, die Anwendung des Übereinkommens in mehreren Punkten zu erleichtern und insbesondere in die Straftaten, bei denen kraft des Übereinkommens eine Auslieferung erfolgen kann, auch steuerrechtliche Straftaten miteinzubeziehen. Das Protokoll enthält ferner Zusatzbestimmungen für Versäumnisurteile und Amnestiegewährung. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.