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Details zum Vertrag-Nr.093
Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer
Titel | Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer |
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Referenz | SEV Nr.093 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 24/11/1977 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates |
Inkrafttreten | 01/05/1983 - 5 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen betrifft die Hauptaspekte der Rechtsstellung der Wanderarbeitnehmer, insbesondere ihre Anwerbung, ärztliche Untersuchung und Prüfung der beruflichen Eignung, Reisen, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung, Arbeitsbedingungen, Überweisung von Ersparnissen und Übertragung von Sozialversicherungsansprüchen, Sozialfürsorge und ärztliche Versorgung, Vertragsablauf, Kündigung und Wiederbeschäftigung. Es wurde ein Beratender Ausschuß eingerichtet, um die Berichte der Vertragsstaaten über die Anwendung des Übereinkommens zu prüfen. Auf dieser Grundlage erstellt der Beratende Ausschuß Berichte für das Ministerkomitee des Europarats. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.