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Details zum Vertrag-Nr.084
Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung
Titel | Europäisches Übereinkommen über den Austausch von Reagenzien zur Gewebstypisierung |
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Referenz | SEV Nr.084 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 17/09/1974 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und durch die Europäische Union und zum Beitritt durch die Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 23/04/1977 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Gemäß dem Übereinkommen verpflichten sich die Parteien, Reagenzien zur Gewebetypisierung anderen Parteien, die ihrer bedürfen, auf dem direktesten Wege zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß damit keinerlei Gewinn verbunden ist, daß sie nur für medizinische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden und von Einfuhrabgaben befreit sind. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.