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Details zum Vertrag-Nr.081
Zusatzprotokoll zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen (*)
Titel | Zusatzprotokoll zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen (*) |
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Referenz | SEV Nr.081 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 14/01/1974 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner, oder die acceeded zu Vertrag SEV 34, und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 34 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 31/12/1974 - Ratifizierung durch Teilnehmer am Abkommen SEV 34. |
Zusammenfassung |
Ziel das Protokoll zu diesem Abkommen war die Forderung, daß die Vertragsstaaten des Abkommens zugleich Vertragsstaaten der Konvention von Rom vom 26. Oktober 1961 werden sollen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.