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Details zum Vertrag-Nr.077
Übereinkommen über die Schaffung eines Systems zur Registrierung von Testamenten
Titel | Übereinkommen über die Schaffung eines Systems zur Registrierung von Testamenten |
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Referenz | SEV Nr.077 |
Zeichnungsauflegung | Basel, 16/05/1972 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 20/03/1976 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Dieses Übereinkommen erlaubt dem Erblasser, sein Testament bei den zuständigen Behörden nicht nur in dem Staat, in dem er ansässig ist, sondern auch in anderen Vertragsstaaten zu registrieren. Das Übereinkommen sieht vor, daß jeder Vertragsstaat eine oder mehrere verantwortliche Stellen für die Registrierung (Hinterlegung) von Testamenten errichtet oder bestimmt, denen die in diesem Übereinkommen vorgesehene Registrierung übertragen wird. Diesen Stellen fällt es nach dem Tod des Erblassers zu, Auskunftersuchen der Betroffenen zu beantworten. Jeder Vertragsstaat bestimmt eine nationale Stelle, die die internationale Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit erleichtern soll. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.