Suche nach Verträgen

Details zum Vertrag-Nr.073
Titel | Europäisches Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung |
---|---|
Referenz | SEV Nr.073 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 15/05/1972 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 30/03/1978 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Nach diesem Übereinkommen kann jede Vertragspartei eine andere auffordern, eine beschuldigte Person an seiner Statt zu verfolgen. Ein solches Ersuchen ist möglich: wenn der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im ersuchten Staat hat oder wenn er die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates besitzt; wenn er eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat oder wegen einer strafbaren Handlung in diesem Staat verfolgt wird; wenn die Übertragung der Verfolgung im Interesse eines gerechten Verfahrens liegt oder wenn die Vollstreckung einer etwaigen Verurteilung geeignet ist, die soziale Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft zu erleichtern. Der ersuchte Staat kann die Annahme des Ersuchens nicht verweigern außer in besonderen Fällen und insbesondere dann, wenn er der Auffassung ist, daß es sich um ein politisches Delikt handelt oder daß das Verfolgungsersuchen auf Erwägungen beruht, die mit Rasse, Religion oder Nationalität zu tun haben. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte |
![]() ![]() |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht |
Verwandte Texte |
|
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|