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Details zum Vertrag-Nr.068
Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung
Titel | Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung |
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Referenz | SEV Nr.068 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 24/11/1969 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 30/05/1971 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel dieses Übereinkommens ist es, gewisse Schwierigkeiten bei der Au-pair-Beschäftigung zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält es genaue Bestimmungen über die Beziehung zwischen der Gastfamilie und der Au-pair-Person (die weder als Arbeitnehmer noch als Student angesehen wird). Einige Bestimmungen sind bindend (z.B. das Erfordernis eines schriftlichen Vertrags, Regeln für die beiderseitigen Pflichten in Bezug auf Arbeitszeiten, Freizeit, Taschengeld usw.). Der Europarat hat ein Vertragsmodell für Au-pair-Beschäftigte ausgearbeitet. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.