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Details zum Vertrag-Nr.038
Europäisches Übereinkommen über gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet der medizinischen Spezialbehandlungen und der klimatischen Einrichtungen
Titel | Europäisches Übereinkommen über gegenseitige Hilfe auf dem Gebiet der medizinischen Spezialbehandlungen und der klimatischen Einrichtungen |
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Referenz | SEV Nr.038 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 14/05/1962 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 15/06/1962 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel dieses Übereinkommens ist, die in anderen Ländern verfügbaren Spezialbehandlungen und klimatischen Einrichtungen denjenigen Personen zugänglich zu machen, die zwar einem System für Leistungen medizinischer Art angeschlossen sind, in ihrem Aufenthaltsland jedoch keine angemessene Behandlung erhalten können. Das Übereinkommen findet auf Personen Anwendung:
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Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.