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Details zum Vertrag-Nr.018
Europäisches Kulturabkommen
Titel | Europäisches Kulturabkommen |
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Referenz | SEV Nr.018 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 19/12/1954 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Europäische Staaten, die Nichtmitgliedstaaten sind |
Inkrafttreten | 05/05/1955 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel dieses Abkommens ist es, gegenseitiges Verständnis bei den Völkern Europas und die gegenseitige Anerkennung ihrer kulturellen Vielfalt zu entwickeln, die europäische Kultur zu bewahren, nationale Beiträge zum gemeinsamen europäischen Kulturerbe unter Achtung der gleichen Grundwerte zu fördern und insbesondere das Studium von Sprachen, Geschichte und Landeskunde der Staaten, die der Konvention beigetreten sind, anzuregen. Die Konvention trägt zu abgestimmtem Handeln bei, indem sie zu kulturellen Maßnahmen im europäischen Interesse auffordert. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.