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Details zum Vertrag-Nr.009
Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Titel | Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten |
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Referenz | SEV Nr.009 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 20/03/1952 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 5 |
Inkrafttreten | 18/05/1954 - 10 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll zur Konvention (SEV Nr. 005) fügt den nach der Konvention geschützten Rechten neue Grundrechte hinzu: das Recht auf Achtung des Eigentums, das Recht auf Bildung und das Recht auf freie und geheime Wahlen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.