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Details zum Vertrag-Nr.002
Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats
Titel | Allgemeines Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats |
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Referenz | SEV Nr.002 |
Zeichnungsauflegung | Paris, 02/09/1949 |
Inkrafttreten | 10/09/1952 - 7 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Allgemeine Abkommen, das zur näheren Ausführung der Satzungsbestimmungen (SEV Nr. 001) verabschiedet wurde, legt die Vorrechte und Befreiungen fest, die für die Ausübung der Pflichten der Vertreter der Mitgliedsstaaten im Ministerkomitee, der Abgeordneten in der Parlamentarischen Versammlung sowie der Bediensteten des Sekretariates notwendig sind. Zu den Vorrechten und Befreiungen des Europarats zählen dessen Rechtspersönlichkeit, die Befreiung von Gerichtsbarkeit sowie die Unverletzlichkeit der Räumlichkeit und Gebäude. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.