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Details zum Vertrag-Nr.217
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
Titel | Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus |
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Referenz | SEV Nr.217 |
Zeichnungsauflegung | Riga, 22/10/2015 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichner des Vertrags SEV 196 und durch Staaten, die Vertrag SEV 196 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 01/07/2017 - 6 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das Protokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus (SEV Nr. 196) stellt eine Reihe von Handlungen unter Strafe, darunter die Beteiligung an einer zum Zwecke des Terrorismus gebildeten Gruppe oder Vereinigung, die Absolvierung einer terroristischen Ausbildung, die Reise ins Ausland zu terroristischen Zwecken und die Finanzierung oder Organisation derartiger Reisen. Durch das Protokoll wird außerdem ein Netzwerk von rund um die Uhr besetzten Kontaktstellen geschaffen, die einen schnellen Informationsaustausch ermöglichen. |
Offizielle Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.