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Details zum Vertrag-Nr.195
Titel | Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend biomedizinische Forschung |
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Referenz | SEV Nr.195 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 25/01/2005 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Unterzeichner zu Vertrag SEV 164 |
Inkrafttreten | 01/09/2007 - 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll dient dazu, auf den Prinzipien des Übereinkommens aufzubauen, um die Menschenrechte und –würde im Bereich der biomedizinischen Forschung zu schützen. Ziel ist die Definition und Sicherung der Grundrechte in der biomedizinischen Forschung, insbesondere der Teilnehmer. Das Protokoll deckt alle Aktivitäten der biomedizinischen Forschung ab, darunter Interventionen am Menschen. Das Grundprinzip der Forschung am Menschen ist, wie in der Konvention auch, die freie, aufgeklärte, spezifische und belegbare Einwilligung der teilnehmenden Person(en). Das Protokoll wird Fragen wie Risiken und Nutzen der Forschung, Einwilligung, Schutz von Personen, die nicht einwilligungsfähig sind, wissenschaftliche Qualität, unabhängige Prüfung der Forschung durch eine Ethikkommission, Vertraulichkeit und das Recht auf Information, unerlaubte Einflussnahme, Sicherheit und Sorgfaltspflicht umfassen. |
Offizielle Texte |
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