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Details zum Vertrag-Nr.094
Titel | Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland |
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Referenz | SEV Nr.094 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 24/11/1977 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 01/11/1982 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommens will eine rechtliche Grundlage für die gegenseitige Hilfe bei der Beschaffung und Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen schaffen. Jedoch können die Vertragsstaaten den Anwendungsbereich auf Steuersachen sowie auf Verfahren ausweiten, deren Verfolgung und Bestrafung nicht in die Zuständigkeit ihrer Gerichte fällt. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen für Zustellungsersuchen, Befreiung von der Beglaubigungspflicht, zu verwendende Sprachen sowie Zustellungsnachweise, Zustellung durch Konsularbeamte, Zustellung durch die Post oder auf anderen Wegen. Jeder Vertragsstaat bestimmt eine Zentralstelle, welche die von Behörden anderer Vertragsstaaten ausgehenden Ersuchen um Ausstellung oder Zustellung von Schriftstücken entgegennimmt. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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