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Details zum Vertrag-Nr.043
Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern
Titel | Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern |
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Referenz | SEV Nr.043 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 06/05/1963 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 28/03/1968 - 2 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel des Übereinkommens ist es, so weit wie möglich die Zahl der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit zwischen den Vertragsparteien zu verringern. Es legt die Regeln zur Verringerung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit oder des Verzichts auf eine Staatsangehörigkeit fest sowie die rechtlichen Folgen für die Betroffenen einschließlich der Minderjährigen. Es enthält ebenfalls Bestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht von Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.