
Details zum Vertrag-Nr.206
Protokoll Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ)
Titel | Protokoll Nr. 3 zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften betreffend Verbünde für euroregionale Zusammenarbeit (VEZ) |
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Referenz | SEV Nr.206 |
Zeichnungsauflegung | Utrecht, 16/11/2009 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Staaten, die den Vertrag SEV 106 unterzeichnet haben, und zum Beitritt durch Staaten, die Vertrag SEV 106 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 01/03/2013 - 4 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Protokoll Nr. 3 des Madrider Konvention regelt den Rechtsstatus, die Schaffung und das Betreiben von „Euroregionalen Kooperationszusammenschlüssen”. Das Ziel eines Zusammenschlusses, der aus lokalen Behörden und anderen öffentlichen Organen der Vertragsparteien besteht, ist die Umsetzung der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit in die Praxis für seine Mitglieder, im Umfang ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse. Laut Protokoll kann der Europarat ein Modell für die nationalen Gesetze entwerfen, um die Verabschiedung einer angemessenen nationalen Gesetzgebung für die effektive Umsetzung der „Euroregionalen Kooperationszusammenschlüsse” durch die Vertragsparteien zu unterstützen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.