
Details zum Vertrag-Nr.200
Konvention des Europarats über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge
Titel | Konvention des Europarats über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge |
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Referenz | SEV Nr.200 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 19/05/2006 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und die Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben |
Inkrafttreten | 01/05/2009 - Ratifizierung durch 3 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Nachfolgestaaten können zu einer großen Zahl staatenloser Personen führen. Der Vertrag baut daher auf dem 1997 Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit auf (SEV Nr. 166), indem es noch detailliertere Regelungen entwickelt, die von den Staaten im Hinblick auf die Vermeidung oder zumindest größtmöglichen Reduzierung von Fällen der Staatenlosigkeit angewendet werden sollten, die sich durch Nachfolgestaaten ergeben. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.