Details zum Vertrag-Nr.174
| Titel | Zivilrechtsübereinkommen über Korruption |
|---|---|
| Referenz | SEV Nr.174 |
| Zeichnungsauflegung | Straßburg, 04/11/1999 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung, und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten und durch die Europäische Union teilgenommen haben |
| Inkrafttreten | 01/11/2003 - 14 Ratifikationen. |
| Zusammenfassung |
Hierbei handelt es sich um den ersten Versuch, gemeinsame internationale Regeln im bürgerlichen Recht zur Bekämpfung der Korruption aufzustellen. Die Vertragsparteien sind gehalten, in ihrem bürgerlichen Recht „wirksame Rechtshilfen für Personen vorzusehen , die infolge von Bestechungshandlungen einen Schaden erlitten haben, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Rechte und Interessen geltend zu machen und gegebenenfalls Schadensersatz zu erlangen“ (Art.1). Das Übereinkommen besteht aus drei Kapiteln, die Folgendes umfassen: Maßnahmen auf nationaler Ebene, internationale Zusammenarbeit und Überwachung der Durchführung sowie Schlussbestimmungen. Mit der Ratifizierung verpflíchten sich die Staaten, die Grundsätze und Regeln des Übereinkommens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Landes in inländisches Recht zu übertragen. Das Übereinkommen behandelt :
Die Gruppe von Staaten, die sich zur Bekämpfung der Korruption zusammengetan hat (GRECO), wacht über die Einhaltung der im Rahmen des Übereinkommens von den Vertragsstaaten eingegangenen Verpflichtungen. |
| Offizielle Texte |
|
| DE, IT, RU Texte |
|
| Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht |
| Verwandte Texte |
|
| Ähnliche Webseiten |
|
| Teilnehmen |
|



