
Details zum Vertrag-Nr.173
Titel | Strafrechtsübereinkommen über Korruption |
---|---|
Referenz | SEV Nr.173 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 27/01/1999 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung, und zum Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten und durch die Europäische Union teilgenommen haben |
Inkrafttreten | 01/07/2002 - 14 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen ist ein ehrgeiziges Vorhaben mit dem Ziel, eine große Anzahl korrupter Praktiken koordiniert unter Strafe zu stellen. Es sieht ferner ergänzende strafrechtliche Maßnahmen und bessere internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Bestechungsdelikten vor. Das Übereinkommen steht Nichtmitgliedsstaaten zum Beitritt offen. Über seine Durchführung wacht eine Gruppe von Staaten, die sich zum Kampf gegen Korruption zusammengetan und am 1. Mai 1999 die Arbeit aufgenommen haben, die sog. Group of States against Corruption (GRECO). Mit der Ratifizierung werden Staaten automatisch Mitglied der GRECO-Gruppe, falls sie es nicht schon sind. Das Übereinkommen ist sehr weitreichend und ergänzt bestehende rechtlich verbindliche Texte. Es umfasst folgende Formen korrupten Verhaltens, die üblicherweise als besondere Arten von Korruption betrachtet werden:
Die Staaten sind gehalten, wirksame und abschreckende Strafen und Maßnahmen einschließlich evtl. Auslieferungshaft vorzusehen. Auch juristische Personen haften für zu ihren Gunsten begangene Delikte; ihnen drohen wirksame strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Sanktionen einschließlich Geldbußen. Das Übereinkommen enthält auch Bestimmungen über Anstiftung und Beihilfe, Straflosigkeit, Kriterien zur Bestimmung des staatlichen Gerichtsstands, Haftung juristischer Personen, Schaffung besonderer Dienststellen zur Korruptionsbekämpfung, Schutz von Personen, die mit den Untersuchungsbehörden und der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, Sammlung von Beweismaterial sowie die Einziehung erlangter Gewinne. Das Übereinkommen fordert verstärkte internationale Zusammenarbeit (Amtshilfe, Auslieferung und Übermittlung von Informationen) bei der Untersuchung und Verfolgung von Bestechungsdelikten. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte |
![]() ![]() |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht Protokolle |
Verwandte Texte |
|
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|