
Details zum Vertrag-Nr.162
Sechstes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats
Titel | Sechstes Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats |
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Referenz | SEV Nr.162 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 05/03/1996 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Rates von europäischen Unterzeichnern zur Allgemeinen Vereinbarung SEV 2 |
Inkrafttreten | 01/11/1998 - Ratifizierung durch 3 Vertragsparteien des Vertrags SEV 2 oder am Tag des Inkrafttretens von CETS 155, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist |
Zusammenfassung |
Das sechste Protokoll legt die Vorrechte und Immunitäten fest, die den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verlauf ihrer Amtszeit sowie bei Reisen in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes gewährt werden. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.