
Details zum Vertrag-Nr.161
Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen
Titel | Europäisches Übereinkommen über die an Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen |
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Referenz | SEV Nr.161 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 05/03/1996 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates |
Inkrafttreten | 01/01/1999 - 10 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Abkommen verpflichtet die Vertragsparteien, den an Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Änderungsprotokoll Nr. 11 teilnehmenden Personen (Beauftragte, Berater, Anwälte, Kläger, Delegierte, Zeugen, Sachverständige) Immunität von der Gerichtsbarkeit für ihre Erklärungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie ungehinderten schriftlichen Verkehr mit dem Gerichtshof und Reisefreiheit zu gewähren, damit sie am Verfahren teilnehmen können. |
Offizielle Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.