
Details zum Vertrag-Nr.157
Titel | Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten |
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Referenz | SEV Nr.157 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 01/02/1995 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und herauf bis das Datum des Inkrafttretens durch jeden anderen durch den Ausschuß von Ministern so eingeladenen Staat |
Inkrafttreten | 01/02/1998 - 12 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche multilaterale Instrument Europas, das dem Schutz nationaler Minderheiten im allgemeinen gewidmet ist. Es hat zum Ziel, den Bestand nationaler Minderheiten in dem jeweiligen Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten zu schützen. Das Übereinkommen sucht die volle und effektive Gleichstellung der nationalen Minderheiten zu fördern, indem es geeignete Bedingungen schafft, die es ihnen ermöglichen, ihre Kultur zu erhalten und weiterzuentwickeln und ihre Identität zu wahren. Das Übereinkommen legt Grundsätze im Bereich des öffentlichen Lebens für Angehörige nationaler Minderheiten fest, wie das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei zusammenzuschließen, die freie Meinungsäußerung, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und den Zugang zu den Medien. Weiter werden Freiheitsrechte, was den Gebrauch der Sprache, das Bildungswesen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit usw. angeht, niedergelegt. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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