
Details zum Vertrag-Nr.139
Titel | Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit (revidiert) |
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Referenz | SEV Nr.139 |
Zeichnungsauflegung | Rom, 06/11/1990 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten und durch die EC |
Inkrafttreten | - 2 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Die Neufassung der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit vervollständigt und verbessert die Bestimmungen des ursprünglichen Texts (SEV Nr. 48). Wie der frühere Text definiert die Ordnung europäische Normen für die Sozialgesetzgebung und setzt Mindestanforderungen für den Schutz fest, den die Staaten in Bereichen wie Altersrente, Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankenversorgung usw. gewähren müssen. Die wichtigsten Verbesserungen dieser neuen Ordnung bestehen in einer höheren Absicherung, einer Erhöhung des Leistungsniveaus und der Leistungsdauer, neuen Leistungen, flexibleren Anspruchsvoraussetzungen, besseren Vorsorgemaßnahmen und dem Fehlen jeglicher geschlechtsbedingter Diskriminierung. Die Anwendung der revidierten Ordnung durch die Staaten, die sie ratifiziert haben, wird von einem Ausschuß unabhängiger Sachverständiger kontrolliert, der im Rahmen des Europarats tätig ist. Die Staaten müssen außerdem über die Anwendung der neuen Regelung den repräsentativsten Dachverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berichten. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats ist ebenfalls aufgefordert, die Länderberichte zu begutachten. |
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