
Details zum Vertrag-Nr.135
Übereinkommen gegen Doping
Titel | Übereinkommen gegen Doping |
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Referenz | SEV Nr.135 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 16/11/1989 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, anderen Staatsparteien zur Europäischen Kulturellen Versammlung, Nichtmitgliedstaaten, die an seiner Weiterentwicklung und zum Beitritt durch anderen Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben |
Inkrafttreten | 01/03/1990 - 5 Ratifizierungen umfassend 4 Staatenmitglieder. |
Zusammenfassung |
Das Übereinkommen legt verbindliche Normen im Hinblick auf eine Harmonisierung der Vorschriften gegen Doping fest. Es handelt sich unter anderem um
Das Übereinkommen enthält eine Bezugsliste der verbotenen Wirkstoffe. Eine eigens zu diesem Zweck gebildete Kontrollgruppe überprüft diese Liste in regelmäßigen Abständen und verfolgt die Anwendung des Übereinkommens. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.