
Details zum Vertrag-Nr.099
Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
Titel | Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen |
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Referenz | SEV Nr.099 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 17/03/1978 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 30, und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 30 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 12/04/1982 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Das Zusatzprotokoll vervollständigt die Bestimmungen des Übereinkommens. Es hebt die Möglichkeit der Verweigerung der Rechtshilfe bei Steuerstraftaten auf und erweitert die internationale Zusammenarbeit auf die Zustellung von Urkunden betreffend die Vollstreckung einer Strafe und ähnliche Maßnahmen (Aussetzung, bedingte Entlassung, Aufschub des Beginns der Vollstreckung einer Strafe oder Unterbrechung ihrer Vollstreckung). Außerdem enthält es Bestimmungen über die gegenseitige Unterrichtung über etwaige Vorstrafen. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.