
Details zum Vertrag-Nr.078A
Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit
Titel | Zusatzvereinbarung zur Durchführung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit |
---|---|
Referenz | SEV Nr.078A |
Zeichnungsauflegung | Paris, 14/12/1972 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaats-Unterzeichner zu Vertrag SEV 78, und zum Beitritt durch die Nichtmitgliedstaaten, die Vertrag SEV 78 beigetreten sind |
Inkrafttreten | 01/03/1977 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Die Zusatzvereinbarung enthält diejenigen Rechtsvorschriften, die zur Durchführung der unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Übereinkommens notwendig sind. Sie bezieht sich unter anderem auf die Beziehung zwischen den Sozialversicherungsträgern und die gemäß dem Übereinkommen für die Festsetzung und Auszahlung der Leistungen einzuhaltenden Verfahren. Sie dient auch als Leitfaden für die Rechtsvorschriften des Übereinkommens, die bis zum Abschluß zweiseitiger Abkommen nicht anwendbar sind. |
Offizielle Texte |
![]() ![]() |
DE, IT, RU Texte |
![]() ![]() |
Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen Erläuternder Bericht |
Verwandte Texte |
|
Ähnliche Webseiten |
|
Teilnehmen |
|
Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.