
Details zum Vertrag-Nr.063
Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation
Titel | Europäisches Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation |
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Referenz | SEV Nr.063 |
Zeichnungsauflegung | London, 07/06/1968 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 14/08/1970 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
In diesem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien, Urkunden und Bescheinigungen, die von diplomatischen und konsularischen Vertretern eines Vertragsstaates ausgestellt werden, von der Beglaubigungspflicht zu befreien. Die Vertragsparteien haben, wenn notwendig, ein Kontrollsystem für die Echtheit der Urkunden, für die das Übereinkommen gilt, einzurichten. |
Offizielle Texte |
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DE, IT, RU Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.