Details zum Vertrag-Nr.057
Europäisches Übereinkommen über die Niederlassung von Gesellschaften
| Titel | Europäisches Übereinkommen über die Niederlassung von Gesellschaften |
|---|---|
| Referenz | SEV Nr.057 |
| Zeichnungsauflegung | Straßburg, 20/01/1966 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten des Europarates |
| Inkrafttreten | - 5 Ratifikationen. |
| Zusammenfassung |
Ziel des Übereinkommens ist es, das Werk der Vereinheitlichung durch den Abschluß eines regionalen Übereinkommens zur Annahme gemeinsamer Regeln für die Behandlung von Gesellschaften und sonstigen Organisationen jedes Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten werden zu fördern. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.


