Details zum Vertrag-Nr.055
Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden
| Titel | Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden |
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| Referenz | SEV Nr.055 |
| Zeichnungsauflegung | Straßburg, 20/01/1966 - Zu Beginn seines in Krafttretens ist dieses Protokoll unbedingt dem Abkommen SEV Nr. 005 zugeordnet und ist für die Unterzeichnung oder Ratifizierung nicht mehr offen. |
| Inkrafttreten | 20/12/1971 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 005. |
| Zusammenfassung |
Dieses Protokoll ändert Artikel 22 und 40 des Übereinkommens (Zahlen in Kraft vor dem 1. November 1998). |
| Offizielle Texte |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.


