
Details zum Vertrag-Nr.055
Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden (*)
Titel | Protokoll Nr. 5 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das die Artikel 22 und 40 der Konvention geändert werden (*) |
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Referenz | SEV Nr.055 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 20/01/1966 - (*) Seit seinem Inkrafttreten bildet dieses Protokoll einen integrant Teil der SEV 5 und auf Rechtsakte geschlossen. |
Inkrafttreten | 20/12/1971 - Ratifizierung durch Teilnehmer an Abkommen SEV 5. |
Zusammenfassung |
Dieses Protokoll ändert Artikel 22 und 40 des Übereinkommens (Zahlen in Kraft vor dem 1. November 1998). |
Offizielle Texte |
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Links zum Thema |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.