
Details zum Vertrag-Nr.053
Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden
Titel | Europäisches Übereinkommen zur Verhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete gesendet werden |
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Referenz | SEV Nr.053 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 22/01/1965 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, Mitglieder oder Teilnehmer-Mitglieder der Internationalen Fernmeldeunion |
Inkrafttreten | 19/10/1967 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel des Abkommens ist es, die Errichtung und den Betrieb von Piratensendern an Bord von See- und Luftfahrzeugen oder anderen schwimmenden oder von der Luft getragenen Gegenständen außerhalb der staatlichen Hoheitsgebiete zu untersagen, deren Sendungen auf dem Hoheitsgebiet einer der Vertragsparteien empfangen werden können oder sollten. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.