
Details zum Vertrag-Nr.048
Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit
Titel | Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit |
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Referenz | SEV Nr.048 |
Zeichnungsauflegung | Straßburg, 16/04/1964 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten |
Inkrafttreten | 17/03/1968 - 3 Ratifikationen. |
Zusammenfassung |
Ziel der Ordnung ist es, die Entwicklung der sozialen Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu fördern, so daß sie schrittweise das höchstmögliche Niveau erreichen kann. Die Ordnung legt eine Reihe von Normen fest, die die Vertragsparteien zum Bestandteil ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zu machen sich verpflichten. In der Ordnung werden Normen für den Sozialversicherungsschutz definiert und ein Mindestschutz festgelegt, den die Vertragsparteien anbieten müssen, was ärztliche Betreuung, Krankengeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Alter, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, Mutterschaft, Invalidität, Familienzulagen, Hinterbliebenenrente usw. angeht. |
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Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.