Details zum Vertrag-Nr.047
Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente
| Titel | Übereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente |
|---|---|
| Referenz | SEV Nr.047 |
| Zeichnungsauflegung | Straßburg, 27/11/1963 - Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten und zum Beitritt durch Nichtmitgliedstaaten, Mitglieder der Internationalen Union für den Schutz des gewerblichen Schutzrechts |
| Inkrafttreten | 01/08/1980 - 8 Ratifikationen. |
| Zusammenfassung |
Ziel der Konvention ist es, die Bedingungen zu vereinheitlichen, die erforderlich sind, damit ein Erfindungspatent von jeder Vertragspartei erteilt werden kann, und die von den Gerichten bei der Festlegung des Schutzbereichs des Patents zu beachtenden Kriterien zu bestimmen. |
| Offizielle Texte |
|
| DE, IT, RU Texte |
|
| Links zum Thema |
Unterzeichnungen und Ratifizierungen Vorbehalte und Erklärungen |
| Verwandte Texte | |
| Ähnliche Webseiten |
|
| Teilnehmen |
|
Quelle : Vertragsbüro auf http://conventions.coe.int - * Disclaimer.




